ul. Klonowica 3, 71-241 Szczecin
tel. 91 44 80 211
Die ÖSD-Prüfung Wirtschaftssprache Deutsch für Deutschlernende ab 16 Jahre stellt den Nachweis von kompetenter Sprachverwendung auf der höchsten Stufe (C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) dar und erfordert überdies fachsprachliche Kompetenz in Wirtschaftsberufen und wirtschaftsnahen Bereichen.
Diese Prüfung wurde in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich entwickelt.
Anhand von 4 Aufgaben wird das Verstehen authentischer Texte mit wirtschaftlicher Thematik aus Österreich, Deutschland und der Schweiz in ihrer Gesamtaussage und/oder in ihren Einzelinhalten überprüft.
Texte: Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, firmeninterne Mitteilungen, Geschäftskorrespondenz, Werbe- und Pressetexte
Aufgaben:
Erkennen von richtigen und falschen Aussagen, Rekonstruieren von
Texten, Korrektur von Fehlern, Ergänzen von Wörtern und Wortteilen
In 3 Aufgaben wird das Verstehen standardsprachlich gesprochener, authentischer Hörtexte mit wirtschaftlicher Thematik aus Österreich, Deutschland und der Schweiz in ihrer Gesamtaussage und/oder in ihren Einzelinhalten überprüft.
Texte: Radiosendungen, Anrufbeantwortertexte, Vorträge, Werbesendungen
Aufgaben: Erkennen von richtigen und falschen Aussagen, Notieren und Korrigieren von Informationen
Unter Verwendung mehrerer Vorgaben müssen 2 Texte verfasst werden.
Texte: Geschäftskorrespondenz, interne Firmenmitteilungen, Presseaussendungen, Berichte, Artikel
Der mündliche Teil besteht aus 4 Aufgaben: Telefongespräch, Präsentation, Verhandlungsgespräch und Diskussion.
Die ÖSD-Prüfungen werden weltweit an lizenzierten ÖSD-Prüfungszentren kursunabhängig durchgeführt.
Informationen zu Terminen und Anmeldeformalitäten erteilt das ÖSD-Prüfungszentrum vor Ort sowie die ÖSD-Zentrale in Wien.
Die Kandidaten werden von jeweils zwei ausgebildeten ÖSD-Prüfenden geprüft und anhand von festgelegten Kriterien bewertet. Bei Bestehen sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Teilprüfung wird ein ÖSD-Diplom ausgestellt. Wenn nur ein Teil bestanden wird (schriftlich oder mündlich), stellt das Prüfungszentrum eine Teilbestätigung aus. Der nicht bestandene Teil kann bei Vorlage der Teilbestätigung innerhalb eines Jahres nach dem ersten Antritt zur Prüfung wiederholt werden.